Zahlungs- und Versandinformationen


Zahlarten und Versandkosten

1. Lieferung

1.1. Der Versand Ihrer Bestellung erfolgt über DHL oder DPD

1.2. Wir versenden in folgende Länder: Deutschland, Europäische Union, Schweiz, Großbritannien

2. Erfüllungsort, Lieferung, Gefahrenübergang, Versandkosten, Lieferung ins Ausland
Erfüllungsort sind unsere Geschäftsräume. Auf Wunsch des Kunden wird die Ware an einen anderen Ort versendet. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch, wenn vereinbart wurde, dass wir die Versandkosten tragen. Mit der Übergabe der Sendung an Post, Bahn oder Spediteur geht die Gefahr auf den Kunden über. 
Für den Versand innerhalb des deutschen Festlandes berechnen wir pauschal pro Bestellung 6,99 EUR Versandkosten. Für den Versand zu deutschen Inseln fällt ein Inselzuschlag in Höhe von 4,99 EUR an.
Bei Bestellungen mit einem Bestellwert von mindestens 150,00 Euro tragen wir die Versandkosten.
Für den Versand ins Ausland fallen pauschal pro Bestellung folgende Versandkosten an: 
12,00 €    Belgien, Niederlande, Luxemburg, Österreich 
15,00 €    Dänemark, Tschechien, Frankreich, Monaco 
18,00 €    Slowakei, Italien, Slowenien, Polen, Ungarn, Schweiz, England 
25,00 €    Schweden, Spanien, Portugal, Irland 
29,00 €    Norwegen 
30,00 €    Estland, Lettland, Litauen, Finnland, Kroatien 
40,00 €    Bosnien & Herzegowina, Serbien, Bulgarien, Rumänien, Griechenland, Island
Bei grenzüberschreitenden Lieferungen können weitere Steuern (etwa im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben, etwa in Form von Zöllen anfallen. Diese sind von Ihnen zu tragen.

3. Lieferzeiten 
Bestellungen, die an Werktagen von Montags – Freitags bis 14.00 Uhr bei uns eingehen, werden innerhalb der nächsten 2 Arbeitstage verschickt. Die Lieferung erfolgt, soweit nichts anderes mitgeteilt wird, binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss.

4. Zahlungsbedingungen
Zahlungen können per Vorauskasse, Rechnung oder Lastschriftverfahren zu nachfolgenden Bedingungen erfolgen:
4.1. Bei Einräumung einer SEPA-Lastschrift erfolgt die Abbuchung innerhalb 4 Tagen nach Rechnungsstellung, abzüglich 1% Skonto 10 Tage netto. Sollte eine Lastschrift zurückgegeben werden, so werden die entstandenen Bankgebühren, sowie eine Bearbeitungsgebühr von 9,50 Euro berechnet.
4.2. Bei Lieferung auf Rechnung hat die Zahlung ohne Skontoabzug spätestens 10 Kalendertage nach Erhalt der Ware zu erfolgen.
4.3. Wir behalten uns das Recht vor Vorkasse zu verlangen.

5. Zahlungsverzug
Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware zu entrichten. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend des Zahlungsverzuges. 
6. Aufrechnung
Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder mit unserer Hauptforderung synallagmatisch verknüpft.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns
gelieferten Ware vor, bis folgende Bedingungen erfüllt sind:
7.1.1. Vollständige Bezahlung der Forderung aus der
erfolgten Warenlieferung einschließlich eventueller
Forderungen auf Zahlung von Verzugszinsen und Zahlung
auf Schadensersatz wegen Zahlungsverzuges.
7.1.2. Vollständige Bezahlung sämtlicher bis zum Zeitpunkt
der Zahlung gemäß Ziffer 7.1.1. aus anderen erfolgten
Warenlieferungen zusätzlich entstandenen Forderungen,
einschließlich eventueller Forderungen auf Zahlung von
Verzugszinsen und Zahlung auf Schadensersatz wegen
Zahlungsverzuges.
Mit Erfüllung der vorstehend genannten Bedingungen
erlischt insoweit der Eigentumsvorbehalt.
7.2. Verarbeitung oder Umbildung unserer Vorbehaltsware
durch den Kunden findet für uns statt. An der neuen Sache
steht uns das Miteigentum in Höhe des Rechnungsbetrages
für unsere verarbeitete oder umgebildete Vorbehaltsware im
Verhältnis zum Wert der neuen Sache zu. Bei Verarbeitung
oder bei untrennbarer Vermischung mit anderen, uns nicht
gehörenden Waren steht uns Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Rechnungsbetrages für unsere
verarbeitete oder untrennbar vermischte Vorbehaltsware
zum Wert der neuen Sache zu.
Der Kunde verwahrt jeweils das Miteigentum unentgeltlich
für uns. Für die neue Sache gelten im Übrigen die Regelungen
zur Vorbehaltsware in Ziffer 7. entsprechend.
7.3. Der Kunde ist berechtigt die von uns gelieferten Waren
und die aus ihrer Verarbeitung entstandenen Gegenstände nur
im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern.
Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen
Rechtsgrund entstehenden Forderungen, sowie etwaige
Ansprüche gegen seinen Versicherer, tritt der Kunde mitsamt
Nebenrechten an uns zur Sicherung unserer Forderungen
schon jetzt uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche nach
Ziffer 7.1. gegen den Kunden um mehr als 20 %, so haben
wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl uns
zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang
freizugeben.
Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Kunde zur
Einziehung der Forderungen berechtigt, solange er sich
nicht in Verzug mit seinen Zahlungsverpflichtungen
uns gegenüber befindet. Mit Verzugseintritt sind wir
berechtigt die Einziehungsermächtigung zu widerrufen
und den Drittschuldnern die Sicherungsabtretung
anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet uns die zur
Einziehung erforderlichen Angaben und Unterlagen über die
abgetretenen Forderungen, insbesondere Forderungsbetrag,
Name und Adresse des Drittschuldners unverzüglich
mitzuteilen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter
in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen
Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich zu unterrichten
und uns die für eine Intervention notwendigen Unterlagen
und Auskünfte zu erteilen.
Die Ermächtigung zur Veräußerung der von uns gelieferten
Waren, sowie die Ermächtigung zur Einziehung der zur
Sicherheit abgetretenen Forderungen endet – auch ohne
ausdrücklichen Widerruf – mit Eingang des Antrages des
Kunden auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Gericht
oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den
Kunden. In diesen Fällen, sowie bei Zahlungsverzug, hat der
Kunde auf unser Verlangen den Drittschuldnern die Abtretung
anzuzeigen.