Zahlungs- und Versandinformationen
Zahlarten und Versandkosten
1. Lieferung
1.1. Der Versand Ihrer Bestellung erfolgt über DHL oder DPD
1.2. Wir versenden in folgende Länder: Deutschland, Europäische Union, Schweiz, Großbritannien
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware vor, bis folgende Bedingungen erfüllt sind:
7.1.1. Vollständige Bezahlung der Forderung aus der erfolgten Warenlieferung einschließlich eventueller
Forderungen auf Zahlung von Verzugszinsen und Zahlung auf Schadensersatz wegen Zahlungsverzuges.
7.1.2. Vollständige Bezahlung sämtlicher bis zum Zeitpunkt der Zahlung gemäß Ziffer 7.1.1. aus anderen erfolgten Warenlieferungen zusätzlich entstandenen Forderungen, einschließlich eventueller Forderungen auf Zahlung von Verzugszinsen und Zahlung auf Schadensersatz wegen
Zahlungsverzuges. Mit Erfüllung der vorstehend genannten Bedingungen
erlischt insoweit der Eigentumsvorbehalt.
7.2. Verarbeitung oder Umbildung unserer Vorbehaltsware durch den Kunden findet für uns statt. An der neuen Sache steht uns das Miteigentum in Höhe des Rechnungsbetrages für unsere verarbeitete oder umgebildete Vorbehaltsware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache zu. Bei Verarbeitung oder bei untrennbarer Vermischung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsbetrages für unsere verarbeitete oder untrennbar vermischte Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zu. Der Kunde verwahrt jeweils das Miteigentum unentgeltlich
für uns. Für die neue Sache gelten im Übrigen die Regelungen zur Vorbehaltsware in Ziffer 7. entsprechend.
7.3. Der Kunde ist berechtigt die von uns gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung entstandenen Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen, sowie etwaige Ansprüche gegen seinen Versicherer, tritt der Kunde mitsamt Nebenrechten an uns zur Sicherung unserer Forderungen schon jetzt uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche nach Ziffer 7.1. gegen den Kunden um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Kunde zur Einziehung der Forderungen berechtigt, solange er sich
nicht in Verzug mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber befindet. Mit Verzugseintritt sind wir
berechtigt die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und den Drittschuldnern die Sicherungsabtretung
anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben und Unterlagen über die abgetretenen Forderungen, insbesondere Forderungsbetrag, Name und Adresse des Drittschuldners unverzüglich mitzuteilen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich zu unterrichten und uns die für eine Intervention notwendigen Unterlagen und Auskünfte zu erteilen. Die Ermächtigung zur Veräußerung der von uns gelieferten Waren, sowie die Ermächtigung zur Einziehung der zur Sicherheit abgetretenen Forderungen endet – auch ohne ausdrücklichen Widerruf – mit Eingang des Antrages des Kunden auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Gericht oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den
Kunden. In diesen Fällen, sowie bei Zahlungsverzug, hat der Kunde auf unser Verlangen den Drittschuldnern die Abtretung anzuzeigen.