Zahlungs- und Versandinformationen
Zahlarten und Versandkosten
1. Lieferung
1.1. Der Versand Ihrer Bestellung erfolgt über DHL oder DPD
1.2. Wir versenden in folgende Länder: Deutschland, Europäische Union, Schweiz, Großbritannien
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns
gelieferten Ware vor, bis folgende Bedingungen erfüllt sind:
7.1.1. Vollständige Bezahlung der Forderung aus der
erfolgten Warenlieferung einschließlich eventueller
Forderungen auf Zahlung von Verzugszinsen und Zahlung
auf Schadensersatz wegen Zahlungsverzuges.
7.1.2. Vollständige Bezahlung sämtlicher bis zum Zeitpunkt
der Zahlung gemäß Ziffer 7.1.1. aus anderen erfolgten
Warenlieferungen zusätzlich entstandenen Forderungen,
einschließlich eventueller Forderungen auf Zahlung von
Verzugszinsen und Zahlung auf Schadensersatz wegen
Zahlungsverzuges.
Mit Erfüllung der vorstehend genannten Bedingungen
erlischt insoweit der Eigentumsvorbehalt.
7.2. Verarbeitung oder Umbildung unserer Vorbehaltsware
durch den Kunden findet für uns statt. An der neuen Sache
steht uns das Miteigentum in Höhe des Rechnungsbetrages
für unsere verarbeitete oder umgebildete Vorbehaltsware im
Verhältnis zum Wert der neuen Sache zu. Bei Verarbeitung
oder bei untrennbarer Vermischung mit anderen, uns nicht
gehörenden Waren steht uns Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Rechnungsbetrages für unsere
verarbeitete oder untrennbar vermischte Vorbehaltsware
zum Wert der neuen Sache zu.
Der Kunde verwahrt jeweils das Miteigentum unentgeltlich
für uns. Für die neue Sache gelten im Übrigen die Regelungen
zur Vorbehaltsware in Ziffer 7. entsprechend.
7.3. Der Kunde ist berechtigt die von uns gelieferten Waren
und die aus ihrer Verarbeitung entstandenen Gegenstände nur
im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern.
Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen
Rechtsgrund entstehenden Forderungen, sowie etwaige
Ansprüche gegen seinen Versicherer, tritt der Kunde mitsamt
Nebenrechten an uns zur Sicherung unserer Forderungen
schon jetzt uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche nach
Ziffer 7.1. gegen den Kunden um mehr als 20 %, so haben
wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl uns
zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang
freizugeben.
Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Kunde zur
Einziehung der Forderungen berechtigt, solange er sich
nicht in Verzug mit seinen Zahlungsverpflichtungen
uns gegenüber befindet. Mit Verzugseintritt sind wir
berechtigt die Einziehungsermächtigung zu widerrufen
und den Drittschuldnern die Sicherungsabtretung
anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet uns die zur
Einziehung erforderlichen Angaben und Unterlagen über die
abgetretenen Forderungen, insbesondere Forderungsbetrag,
Name und Adresse des Drittschuldners unverzüglich
mitzuteilen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter
in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen
Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich zu unterrichten
und uns die für eine Intervention notwendigen Unterlagen
und Auskünfte zu erteilen.
Die Ermächtigung zur Veräußerung der von uns gelieferten
Waren, sowie die Ermächtigung zur Einziehung der zur
Sicherheit abgetretenen Forderungen endet – auch ohne
ausdrücklichen Widerruf – mit Eingang des Antrages des
Kunden auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Gericht
oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den
Kunden. In diesen Fällen, sowie bei Zahlungsverzug, hat der
Kunde auf unser Verlangen den Drittschuldnern die Abtretung
anzuzeigen.